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Strafverfahren gegen Betrüger

Die Polizeiinspektion Schongau führt derzeit ein Strafverfahren gegen einen 25jährigen österreichischen Staatsbürger wegen fortgesetzten Betruges.

Der junge Mann hatte im Zeitraum von Februar 2014 bis Ende Mai 2014 im Altlandkreis Schongau und im Bereich Weilheim Bargeldspenden für den Malteser Hilfsdienst e.V. gesammelt und das dabei eingenommene Geld für sich behalten.

Der Sammler ist von Haus zu Haus gegangen und erweckte dabei durchaus den Anschein, ein offizieller Mitarbeiter des Hilfsdienstes zu sein. Im Rahmen seiner Tätigkeit trug er Bekleidung der Malteser und wies sich bei Bedarf auch mit einem entsprechenden Mitarbeiterausweis aus. Diese Gegenstände besaß er noch aufgrund einer früheren Tätigkeit bei diesem Hilfsdienst und hatte diese nach Beendigung nicht zurückgegeben.

Die Polizei bittet nun die Mitbürger, denen der Mann in der beschriebenen Art und Weise gegenüber
getreten ist, sich bei der Polizeiinspektion Schongau unter der Telefonnummer 08861/2346-0 zu melden.

Angeführt werden darf hier noch nebenbei, dass es laut Auskunft des Malteser Hilfsdienst e.V. den Mitarbeitern grundsätzlich untersagt ist, Bargeldspenden anzunehmen.
Im Rahmen der sogenannten Haustürgeschäfte dürfen die Mitarbeiter lediglich für Fördermitgliedschaften werben.


Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 27.06.2014


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