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Gewaltbereites Wochenende:

Für die Beamten der Polizeiinspektion Schongau war es ein schweres Wochenende. Gleich in drei Fällen bewiesen mehrere Personen, dass sie vor dem Staat insgesamt und vor Polizeibeamten als seinen Vertretern überhaupt keinen Respekt mehr haben:

1. Am Freitagabend, 28.02.14, gegen 21:50 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Schongau in den Ortsteil Herzogsägmühle gerufen, weil dort ein völlig betrunkener Gast randalierte und ein ausgesprochenes Hausverbot nicht einhielt.
Schon beim Eintreffen der Beamten der Polizeiinspektion Schongau beschimpfte dieser sie mit den übelsten Ausdrücken, zeigte den Hitlergruß und rief mehrmals Sieg heil oder Heil Hitler.

Auch weitere zur Verstärkung hinzugerufene Beamte sowie eine Kollegin beleidigte er mit Ausdrücken niedrigsten Niveaus. Nachdem der junge Mann, ein 21-jähriger Wohnsitzloser, auf die Wache gebracht worden war, setzte er dort seine Beleidigungen fort.
Ein schließlich durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von weit über zwei Promille.
Obwohl der Mann keinen festen Wohnsitz hat, durfte er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Polizeiinspektion Schongau nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten verlassen; Haftantrag wurde keiner gestellt.


2. Bereits gegen 18:00 Uhr am vergangenen Freitag war eine 57-jährige Frau aus Schongau in Gewahrsam genommen worden, weil sie in stark alkoholisiertem Zustand unter der Lechbrücke in Schongau lag.
Als zwei Beamte der Inspektion in der Zelle eine Haftkontrolle durchführten, wurden sie von der Schongauerin ebenfalls auf das Übelste beleidigt.


3. Aufgrund einer Körperverletzungsanzeige am gestrigen Sonntagnachmittag, gegen 16:30 Uhr, am Ballenhaus in der Schongauer Innenstadt wurde der Täter, ein 36-jähriger Italiener mit Wohnsitz in Schongau in einer nahegelegenen Gaststätte angetroffen und musste zur Abklärung des Sachverhalts zur Dienststelle gebracht werden.
Auch dieser Mann war ungehemmt aggressiv und beschimpfte die Beamten mit wüsten Ausdrücken, außerdem bespuckte er sogar noch die Beamten. Beim Verbringen in die Zelle wurde einer der Beamten noch am Arm verletzt.
Trotzdem konnte sich die Untersuchungsrichterin, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen angerufen worden war, nicht dazu entschließen, den Gewahrsam des Mannes anzuordnen.
Als dieser daraufhin aufgefordert wurde, die Polizeidienststelle zu verlassen, weigerte er sich, aus der Zelle zu gehen und konnte erst gegen 19:10 Uhr des Gebäudes verwiesen werden.
Auch dieser Mann stand erheblich unter Alkoholeinfluss, der Alkotest hatte einen Wert von 2,2 Promille ergeben.




Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 03.03.2014


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