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Trunkenheitsfahrten:

Am vorgestrigen Samstag, 06.08.2011, gegen 16:45 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Schongau an der Echelsbacher Brücke eine 51jährige Frau aus Lechbruck, die mit ihrem Fahrzeug dorthin gefahren war.
Nachdem Alkoholgeruch festgestellt wurde, wurde ein Alkotest durchgeführt, der einen Wert von 0,84 Promille ergab.
Da keine weiteren Ausfallerscheinungen vorlagen, wird die Frau nun wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes angezeigt.
Folge der Anzeige werden eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, 4 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat sein.

Erheblich betrunken war ein 38jähriger Mann aus der Nähe von Bad Salzungen/Niedersachsen, der bereits am Freitag abend, gegen 22:20 Uhr, mit seinem PKW auf der Marktoberdorfer Straße in Schongau mit erhöhter Geschwindigkeit stadtauswärts gefahren war.
Bei der folgenden Kontrolle durch die Polizeiinspektion Schongau wurde ebenfalls Alkoholgeruch festgestellt, der Alkotest ergab einen Wert von 1,60 Promille.
Aus diesem Grund musste der Mann sein Fahrzeug stehen lassen, der Führerschein wurde sichergestellt, eine Blutentnahme wurde durchgeführt.
Diesen Mann erwartet wegen seiner absoluten Fahruntüchtigkeit ein Strafverfahren nach § 316 des Strafgesetzbuches, das eine Geldstrafe in Höhe von zirka einem Monatseinkommen, den Entzug der Fahrerlaubnis für ebenfalls zirka ein Jahr sowie 6 Punkte in Flensburg zur Folge haben wird.




Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 08.08.2011


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