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Verhalten an Schulbus- und Linienbushaltestellen:
Im Rahmen der derzeit verstärkt durchgeführten Schulwegüberwachung wegen des Schulbeginns wurde festgestellt, dass immer noch etlichen Kraftfahrern das richtige Verhalten an Schulbushaltestellen unbekannt ist bzw. dieses vergessen wurde.
Beim Anfahren des Omnibusses an die jeweilige Haltestelle ist, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist, das Überholen verboten.
Ist der Omnibus zum Stillstand gekommen, darf mit Schrittgeschwindigkeit an dem haltenden Omnibus vorbeigefahren werden.
Diese Bestimmung gilt auch für die Gegenrichtung, was den meisten Verkehrsteilnehmern nicht bekannt ist.
Hierzu wird mitgeteilt, dass im Gegensatz zu allen anderen Geschwindigkeitsmessungen bei Vorbeifahrt an Schulbussen oder Linienbussen mit überhöhter Geschwindigkeit das Schätzen der eingehaltenen Geschwindigkeit als Beweismittel ausreicht.
Verzögert also ein Kfz-Führer seine Geschwindigkeit bei der Vorbeifahrt an einem mit Warnblinklicht stehenden Linien- oder Schulbus nicht deutlich, kann er mit 15,00 € verwarnt werden, ohne dass eine Messung mit einem technischen Gerät erfolgen muss.
Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 18.09.2010
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