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E-Scooter-Fahrer ohne Versicherung und ohne Fahrerlaubnis
Am Donnerstag, 02.04.2020, kurz nach 10.00 Uhr, wurde in der Blumenstraße in Schongau ein sogenannter E-Scooter einer Verkehrskontrolle unterzogen, da kein Versicherungskennzeichen vorhanden war. Bei der Überprüfung des E-Scooters wurde auch noch festgestellt, dass laut Herstellerangaben die Höchstgeschwindigkeit bei 35 km/h liegt, weshalb dieses Fahrzeug somit nicht als Elektrokleinfahrzeug gilt und Fahrerlaubnispflichtig ist. Da der 25-jährige E-Scooter-Fahrer aus Schongau aber weder eine Versicherung abgeschlossen hat, noch eine Fahrerlaubnis vorzeigen konnte, wurden gegen ihn Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde dem 25-jährigen untersagt.
Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 04.04.2020
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