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Fahren unter Drogeneinfluss und trotz bestehendem Fahrverbot

Bei einer Verkehrskontrolle durch eine Streife des Murnauer Einsatzzuges am 09.11.19 um 23:20 Uhr in der Tannenberger Straße wurde ein Audi mit polnischer Zulassung in Augenschein genommen. Der Fahrer, ein im Landkreis Unterallgäu lebender polnischer Staatsangehöriger (23), gab auf Befragen zunächst vor, keinerlei Papiere dabei zu haben. Er nannte den Beamten „seinen“ Vornamen, der sich jedoch im Nachhinein als falsch herausstellte. Im weiteren Verlauf der Kontrolle gab der Mann nun doch vor, Ausweisdokumente dabei zu haben, die sich letztlich versteckt unterhalb des Lenkrads in einem Geldbeutel befanden. Neben den Ausweispapieren war dort noch eine geringe Menge Amphetamin aufzufinden. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass gegen den Fahrzeugführer ein aktuelles Fahrverbot wegen Fahren unter Drogeneinfluss bestand. Auch im aktuellen Fall ergab sich dieser Verdacht, da der Fahrzeugführer den Konsum von Speed einräumte. Somit wurde die Fahrt vor Ort beendet und eine Blutentnahme angeordnet, die im Krankenhaus Schongau durchgeführt wurde. Gegen den Fahrzeuglenker wird nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens trotz Fahrverbot und einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Zudem hat er sich - sofern die Blutuntersuchung den Einfluss von Betäubungsmitteln bestätigt - wegen eines Verkehrsdelikts nach dem Straßenverkehrsgesetz zu verantworten. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrere Verfahren und Fahrverbote wegen des gleichen Verstoßes anhängig waren, hat dies ggf. nicht unerhebliche Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. Der Fall wird an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung übergeben.

Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 11.11.2019


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