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Fahren mit Einrad
Am Samstagnachmittag fuhr ein 34-jähriger Schongauer mit einem elektrischen Einrad auf der Straße über den Lindenplatz und dann auf dem Gehweg in der Lechtorstraße. Er wurde von der Polizeistreife angehalten. Das Einrad ist verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft, für das eine Zulassungs- und Versicherungspflicht besteht. Weiter ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich. Grundsätzlich ist das Fahren mit so einem Einrad auf öffentlichen Verkehrsgrund nicht erlaubt. Den Schongauer erwartet nun ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz u.a. Die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt der Schongauer wenigstens.
Polizei Schongau | Bei uns veröffentlicht am 17.04.2016
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